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Stellenausschreibung als Sachbearbeiter/in im Bauamt

In der Gemeindeverwaltung Rossau ist ab dem 01.08.2024 die Stelle eines Sachbearbeiters Bauamt (m/w/d) zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Baubegleitung und Überwachung kommunaler Bauvorhaben,
  • Verwaltung der gemeindeeigenen Liegenschaften,
  • Erledigungen der anfallenden Aufgaben im Bauamt,
  • Feuerwehrwesen,
  • Verwaltung Kommunalwald,
  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben,
  • Vertretung Sachbearbeiter Straßenamt/ Bauamt

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich.

Das Aufgabengebiet erfordert: einen erfolgreichen Abschluss als Verwaltungs-fachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Kommunalfachangestellte/r oder Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement bzw. oder eine vergleichbare Ausbildung

  • nach Möglichkeit einschlägige Erfahrungen in der Kommunalverwaltung,
  • anwendungsbereite Kenntnisse im Umgang mit dem PC, insbesondere mit Office-Programmen
  • eine sorgfältige, selbstständige, strukturierte Arbeitsweise und Serviceorientierung
  • Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Fähigkeit zu kooperativem Arbeitsstil sowie Bereitschaft zur Arbeitszeitverlagerung
  • Uneingeschränkte Zuverlässigkeit, Loyalität, Vertrauenswürdigkeit und Diskretion.

Was bieten wir Ihnen?

  • ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit wöchentlich 35 Stunden
  • eine Vergütung in der Entgeltgruppe 6 TVöD
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch gleitende Arbeitszeit
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre vollständige Bewerbung bis zum 19.06.2024.

Gemeindeverwaltung Rossau

Herr Singer

Hauptstraße 99

09661 Rossau

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne unter der Durchwahl 03727/984152 anrufen.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • ein aussagekräftiges Anschreiben, einschließlich Lebenslauf,
  • Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses,
  • relevante Arbeitszeugnisse und
  • Qualifikationsnachweise

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber werden nur bei Einsendung eines frankierten Rückumschlages nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zurückgesandt. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.

Bei gleichen Voraussetzungen bzw. bei Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt in die engere Auswahl einbezogen.